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Jetzt kostenlos Mitglied werdenDer Kampf David gegen Goliath hat genau fünf Jahre und 200 Tage gedauert, nun hat der Bundesgerichtshof entschieden: Der Begriff Jugendherberge ist gattungsbezeichnend und kann damit nicht, wie vom Deutschen Jugendherbergswerk fast neun Jahre lang versucht, als Marke geschützt werden.
„Wir haben zwei Instanzen und eine BGH-Rechtsbeschwerde gebraucht. Nun ist klar: Wo Jugendliche beherbergt werden, steht in Zukunft auch Jugendherberge dran. Damit haben wir einer ganzen Branche, die sich seit Jahren erfolgreich und modern aufgestellt neben dem DJH entwickelt hat, ihren Namen wieder gegeben. Darüber freuen wir uns und darauf sind wir stolz!“ sagt Oliver Winter, General Manager von A&O.
Der BGH Entscheidung waren 7 Jahre Auseinandersetzungen vorausgegangen. „Wir wollten die Marke seinerzeit gegen Lizenzgebühr nutzen“, so Oliver Winter. „Selbst das hat uns das DJH nicht erlaubt, obgleich wir zu 100% die gleiche Zielgruppe haben, also in erster Linie junge Gäste beherbergen. Darauf hin hatten wir uns 2003 entschlossen, den Klageweg zu bestreiten. Das hieß 2 Instanzen in München beim DPMA durchklagen – dass das lange und teuer wird, war uns klar, dazu ist das DJH viel zu mächtig und es ist nicht deren privates Geld“, so Winter weiter. „Anfang des Jahres hatte dann A&O bereits Recht bekommen. Der Gang zum BGH durch das DJH war nur noch Zeitschinden – inhaltlich wurde ja nichts mehr geprüft, nur die Arbeit des DPMA in München wurde überprüft, und die war bei 5 Jahren Prozessdauer natürlich umfangreich und gründlich und nicht zu beanstanden. Das DJH wollte den Markenverlust nicht im 100-jährigen Jubiläumsjahr, deshalb die taktischen Spielchen“, erläutert Winter.
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