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a&o Grundsatzerklärung zu Menschenrechten

Mit dieser Grundsatzerklärung unterstreichen wir als a&o Gruppe – heute die größte private Hostelkette in 9 europäischen Ländern mit 39 Häusern in 25 Städten – unser Bekenntnis, die Menschenrechte zu achten und zu respektieren.

Die Abgabe dieser Grundsatzerklärung erfolgt im Sinne des § 6 Abs. 2 S. 2 des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), auch wenn wir aufgrund unserer Mitarbeiterzahl hierzu nicht gesetzlich verpflichtet sind. Auch daran mögen Sie erkennen, dass uns sehr an dem Thema gelegen ist – weil wir es für „das Richtige“ halten.

So haben wir Menschenrechte bereits 2021 als einen unserer strategischen Nachhaltigkeitsbereiche als Ergebnis einer umfassenden Wesentlichkeitsbetrachtung definiert. Entsprechend wurde deren Achtung im „a&o Integrity Code“ und der „a&o Richtlinie für verantwortlichen Einkauf“ fest verankert und hierauf basierend auch risikobasiert angegangen.

Als Unternehmen in der europäischen Tourismusbranche, deren spezifische potentielle Risiken auch Basis dieser Grundsatzerklärung sind, adressieren wir insbesondere zwei Bereiche. Erstens die Achtung von Menschenrechten in unserem eigenen Geschäftsbereich, also direkt in unseren Hostels vor Ort. Und zweitens bezüglich der von uns eingekauften Dienstleistungen und Güter (mit nationalen und internationalen Lieferketten).

In unserem Bemühen, Menschenrechte zu achten und zu respektieren, wissen wir gleichwohl, dass nur kollektives Handeln zum Erfolg führt – von all unseren Mitarbeitern im Rahmen unserer Möglichkeiten, unseren Zulieferern, staatlichen Stellen, Akteuren der Zivilgesellschaft etc. Lassen Sie uns daher in diesem Sinne gemeinsam dieses fundamentale wichtige Ziel erreichen. Wir sind bereit, unser Bestes hierzu beizutragen.

1. Verfahren menschenrechtlicher Sorgfalt bei a&o

1.1 Externe Referenzsysteme

Bei der Ausgestaltung unseres Menschenrechtsansatzes orientieren wir uns an verschiedenen externen Referenzsystemen – insbesondere der Internationalen Menschenrechtscharta, der Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Kernarbeitsnormen), den „UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen sowie den hierauf basierenden weiteren Gesetzen und Richtlinien, und der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten.

Wo lokales Recht und internationale Menschenrechte im Widerspruch zueinanderstehen, werden wir nationales Recht befolgen und im Rahmen unserer Möglichkeiten nach Wegen suchen, die internationalen Menschenrechte so weit wie möglich zu achten.

1.2 Interne Grundsätze und Leitlinien

Bereits heute ist die Anforderung zur Wahrung und dem Respekt von Menschenrechten in mehreren internen Grundsätzen und Leitlinien verankert. Hierzu zählen insbesondere der „a&o Code of Ethics“1 verbindlich gültig für alle a&o Mitarbeiter, sowie die „a&o Richtlinie für verantwortlichen Einkauf“2. Letztere formuliert unsere Nachhaltigkeitsanforderungen und weitergehende Erwartungen (zu Klima- und Umweltschutz, Menschenrechten und verantwortlichem Geschäftsgebaren) für unsere Zulieferer und wird als Bestandteil der Einkaufsverträge von a&o diesen Zulieferern zur Kenntnis gebracht.

1.3 Verantwortlichkeiten

Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Grundsatzerklärung liegt beim a&o Chief Executive Officer/Geschäftsführer. Hierbei wird er insbesondere durch die a&o-interne Rechtsabteilung unterstützt, in der auch die Position des „a&o Menschenrechtsbeauftragen“ angesiedelt ist. Die Aufgabe unseres Menschenrechtsbeauftragten ist einerseits, den übergreifenden a&o Ansatz für menschenrechtliche Sorgfalt zu entwickeln und umzusetzen, und andererseits die Hausleiter in den a&o Hostels vor Ort bei der Umsetzung zu unterstützen. Die Hausleiter haben auch die Umsetzungsverantwortung an dem jeweiligen a&o Standort und berichten an die Rechtsabteilung, welche wiederum die a&o Geschäftsführung regelmäßig informiert.

1.4 Verfahren zur Erfüllung von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten

Zur Einhaltung von internationalen Menschenrechtsstandards und stetigen Anpassung unserer Handhabe an die Entwicklungen der Menschenrechtslage, richten wir ein Risikomanagement gemäß § 4 Abs. 1 LkSG ein und führen jährlich eine angemessene menschenrechtliche Sorgfaltspflicht-Prüfung bzw. Risikoanalyse gemäß § 5 Abs 1. LkSG durch. Dabei werden potenzielle und tatsächliche negative Auswirkungen auf Menschenrechte im eigenen Geschäftsbereich sowie bei den von uns eingekauften Dienstleistungen und Gütern identifiziert, bewertet, gewichtet und priorisiert, um sie gezielt zu adressieren.

2. Kommunikation der Erwartungen von a&o an Mitarbeiter und Zulieferer

Wir haben die klare Erwartung an unsere Mitarbeiter, Zulieferer und Partner, die Menschenrechte gemäß unserem eigenen Anspruch und im Sinne dieser Grundsatzerklärung zu achten und zu respektieren. Daher haben und werden wir die Inhalte und Anforderungen aus dieser Grundsatzerklärung an Mitarbeiter und Partner zielgruppen- und aufgabengerecht kommunizieren, um sie hierfür zu sensibilisieren und sie bei der Umsetzung in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich zu unterstützen. Unmittelbar betroffene Bereiche werden spezifisch hierzu geschult.

Für Mitarbeiter sind diese Erwartungen, nebst in dieser Grundsatzerklärung, auch im für alle Mitarbeiter bindenden „a&o Code of Ethics“ formuliert und somit an diese kommuniziert.

Zulieferer und Partner finden detaillierte a&o Anforderungen sowie Erwartungshaltungen zu Menschenrechten (sowie darüber hinaus zu Umweltschutz und verantwortlichem Geschäftsgebaren) auch in der „a&o Richtlinie für verantwortlichen Einkauf“. Diese ist gleichermaßen der Bewertungsmaßstab für die Mitarbeiter unserer Einkaufsabteilung, um die Einhaltung von Menschenrechten (sowie weiterer Nachhaltigkeitsaspekte) in Einkaufsentscheidungen mit zu berücksichtigen.

Über die unmittelbare Kommunikation an Mitarbeiter (mittels des a&o Code of Ethics) und Partner (mittels der a&o Richtline für verantwortlichen Einkauf) hinaus, berichten wir zudem öffentlich auf unserer Unternehmens-Internetseite in dem regelmäßig erscheinenden Nachhaltigkeitsbericht auch über unsere Bemühungen zur Achtung und Respektierung von Menschenrechten3.

3. Abstrakte Analyse prioritärer Risiken für a&o

Für die Priorisierung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken entsprechend der Vorgabe aus § 6 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 LkSG und deren Adressierung für die a&o Gruppe wurde nachfolgend kurz beschriebene abstrakte Risikoanalyse durchgeführt und dieser Grundsatzerklärung zu Grunde gelegt. Diese Risikoanalyse berücksichtigt insbesondere:

  • branchenspezifische Risiken im Tourismus – u.a. an eine Branchenbetrachtung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales4 angelehnt als auch
  • länderbezogene Risiken für alle a&o Standorte in Deutschland, Österreich, Tschechische Republik, Dänemark, Ungarn, Italien, den Niederlande, Polen, Schottland und im Kosovo – wofür unabhängige, externe Quellen herangezogen wurden (wie z.B. Länder-Indizes für Menschenrechte oder Informationen von Regierungen oder der Zivilgesellschaft).

Die Risikobetrachtung erfolgt dabei sowohl für den eigenen Geschäftsbereich der a&o Hostels vor Ort, als auch jeweils deren nationale sowie internationale Zulieferer.

Nachfolgende Tabelle zeigt in Form einer Heat-Map die für die Risikoanalyse zugrundeliegenden Basiseinschätzungen zu Länder- und Branchenrisiken (M1-10 und U1-3).

Die Heat-Map lässt u.a. folgende generische Schlussfolgerung bzgl. der abstrakten menschenrechtlichen Risiken für a&o zu, welche in der a&o Menschenrechtsarbeit (die hierauf aufbauende konkrete Risikoanalyse) vorrangig berücksichtigt werden:

  • Ein potentiell hohes Risiko weisen für alle a&o Standorte eingekaufte Güter mit internationalen Vorketten auf (z.B. für Möbel oder vereinzelte Speisen oder Getränke), insbesondere mit Blick auf eine Gefährdung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.
  • Wenngleich für alle a&o-Standorte durchweg ein „sehr geringes“ oder „geringes“ Länderrisiko besteht, empfehlen die betrachteten Quellen eine erhöhte Sorgfalt aufgrund eines hohen/mittleren Risikos im eigenen Geschäftsbereich für Niedriglohn-Tätigkeiten (z.B. Reinigungskräfte, Wach- und Sicherheitspersonal). Gleiches gilt, wenn diese Dienstleistungen national eingekauft werden.
  • Aufgrund des Geschäftsmodells der Tourismusbranche sind menschenrechtliche Risken als Folge von Umweltverstößen (umweltbezogene Risiken U1-U3) potentiell als eher gering einzustufen.
  • Kritische Berichte aus der Zivilgesellschaft legen für Polen und Ungarn nahe (anders als in den anderen Ländern), vereinzelten Menschen- und Arbeitnehmerrechten (z.B. Gleichbehandlung) auch im eigenen Geschäftsbereich besondere Achtung zu schenken.

4. Meldung von Bedenken

Wir fordern unsere Mitarbeiter, Lieferanten oder andere Interessengruppen dazu auf, uns Bedenken hinsichtlich eines möglichen Verstoßes gegen geltendes Recht oder weitere Grundsätze und Leitlinien, wie diese „a&o Grundsatzerklärung zu Menschenrechten“, mitzuteilen. Die Meldungen werden von uns, auf Wunsch auch vertraulich, geprüft und entsprechend bearbeitet. Mögliche Bedenken können jederzeit über einen der folgenden Kanäle gemeldet oder eingereicht werden.

Postanschrift:
a&o Hostels GmbH & Co. KG
Rechtsabteilung, z. Hd. Frau Amina Okita
Adalbertstr. 50
10179 Berlin
Deutschland

Per E-Mail:
[email protected]

Lieferanten sind außerdem verpflichtet, ihre Lieferketten auf die verfügbaren Kanäle zur Meldung von Beschwerden aufmerksam zu machen (siehe hierzu auch die a&o Richtlinie für verantwortlichen Einkauf). Zudem ist sicherzustellen, dass diese Informationen an die tieferen Ebenen der Lieferkette weitergegeben werden, und Zulieferer ein gleichwertiges Beschwerdeformat für ihre eigene Lieferkette eingerichtet haben.

REFERENZEN


1 Erreichbar unter https://www.aohostels.com/de/code-of-ethics/
2 Erreichbar unter https://www.aohostels.com/en/responsible-sourcing-policy/
3 Siehe „a&o Sustainability Report 2022“.
4 Cf. Federal Ministry of Labor and Social Affairs, BMAS (2020) - esp. p. 196 ff. „Tourism and leisure“)

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